§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen Dienstleistungen der
Projekt:Agentur Heimpel Braunsteffer GmbH
(im folgenden Projekt:Agentur). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird widersprochen. Generell werden Leistungen der Projekt:Agentur auf Basis dieser AGB erbracht.
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB wie auch Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Projekt:Agentur schriftlich im Einzelfall anerkannt worden sind.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die von der Projekt:Agentur zu erbringenden Leistungen werden im Einzelnen in einer gesonderten
Vereinbarung (z.B. Projektangebot bzw. Projektauftrag),
zwischen dem Auftraggeber und der Projekt:Agentur festgeschrieben und gelten in diesem Fall nur für
diesen Auftrag. Für weitere Aufträge,
auch von demselben Auftraggeber, wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen und der weitere
Auftrag ist getrennt von den
bereits laufenden Aufträgen zu sehen und wird gesondert bearbeitet.
Durch die Projekt:Agentur erstellte Angebote sind freibleibend. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt. Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsabschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebotes durch die Projekt:Agentur, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der Leistung, soweit nicht gesondert vereinbart, ergeben sich nach dem Inhalt des geschlossenen Projektauftrags bzw. Projektangebots. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste der Projekt:Agentur. Die Tätigkeiten der Projekt:Agentur umfasst nur die im Projektauftrag bzw. Projektangebot aufgeführten Leistungen. Mehraufwand, der über den Projektauftrag bzw. über das Projektangebot hinausgeht, wird auf Basis der Preisliste gesondert berechnet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Ist im Angebot bzw. Auftrag nichts anderes angegeben, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen als
bindend: Zahlung innerhalb 14 Tagen ohne
Rechnungsabzug auf eines der Konten der Projekt:Agentur. Bedient sich die Projekt:Agentur für die
Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen
bzw. Kooperationspartner, sind Rechungen der Projekt:Agentur, die dieses ausweisen, sofort ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Alle angegebenen
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen MwSt.
Die Projekt:Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung bis zu 33 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Verzögert sich die Fertigstellung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum (ab 8 Wochen nach Auftragsbeginn) hinaus, ist die Projekt:Agentur berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Kosten abzurechnen, sofern die Verzögerung nicht auf Gründe zurückzuführen ist, die die Projekt:Agentur zu vertreten hat.
Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Auftraggeber in Verzug behält sich die Projekt:Agentur vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an für alle Forderungen Fälligkeitszinsen bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Projekt:Agentur bleibt vorbehalten.
Die Projekt:Agentur behält sich ebenfalls vor, im Falle eines Verzuges offene Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu verrechnen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Wenn der Projekt:Agentur Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen nicht fristgerecht erfüllt oder Zahlungen einstellt, so ist die Projekt:Agentur berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie bereits Schecks angenommen hat. Die Projekt:Agentur ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bezieht sich auf jeden Auftrag gesondert, auch wenn es sich um mehrere Aufträge eines Auftraggebers handelt. Werden diese nicht geleistet, ist die Projekt:Agentur berechtigt, von der Leistungserbringung des jeweiligen Auftrages abzusehen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Die Projekt:Agentur kann Leistungen nur dann ordnungsgemäß durchführen, wenn der Auftraggeber im
notwendigen Umfang mitwirkt. Der Auftraggeber
ist auf Verlangen verpflichtet, für sämtliche Inhalte, die zur Bearbeitung der Themen und zur
Zielerlangung erforderlich sind, die Informationen
und Abbildungen zu beschaffen bzw. bereit zu stellen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Projekt:Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass dieses Material von Rechten Dritter frei ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt dieser die Projekt:Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Projekt:Agentur, jedoch nicht, bevor der Besteller der Projekt:Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben in für sie verwertbarer Form übermittelt hat.
Die im Vertrag genannten Fristen und Termine für die Erfüllung der Leistung sind unverbindliche Angaben, soweit die Projekt:Agentur den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Leistungstermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Projekt:Agentur vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner der Projekt:Agentur sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Projekt:Agentur oder beim Kooperationspartner eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc.
Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die Projekt:Agentur berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Übernimmt die Projekt:Agentur eine vertragliche Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes, hat nach Abschluss der Leistung eine Abnahme durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von der Projekt:Agentur über die Fertigstellung oder einer von dieser gegenüber dem Auftraggeber ausgebrachten Aufforderung zur Abnahme innerhalb angemessener Frist, abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Projekt:Agentur. Die von der Projekt:Agentur erstellten
Unterlagen, be- und weiterbearbeiteten Sammlungen von Daten, Verteilern und Datenbankwerke stehen – auch
nach einer Vertragsbeendigung
– urheberrechtlich im Eigentum der Projekt:Agentur.
§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Ideen, Layouts, Texte, Entwürfe, Fotografien, Vorlagen, Retuschen, Druckunterlagen, Kopien,
Ausarbeitungen, Mustern, Modellen,
Gestaltungen, Veröffentlichungen, Dokumente wie auch Programmierungen und digitale Reinzeichnungen sowie
sonstige durch die Projekt:Agentur
erstellte Leistungen sind geistiges Eigentum der Projekt:Agentur und verbleiben bei der Projekt:Agentur.
Der Projekt:Agentur stehen insbesondere
die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 UrhG zu.
Die Projekt:Agentur berechnet – sofern dies nicht ausdrücklich (schriftlich) anders vereinbart wurde – Nutzungshonorare. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Projekt:Agentur zusammenhängenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei der Projekt:Agentur und werden nicht übertragen. Die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber, sofern diese übertragbar sind und die Nutzungsrechte nicht Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartnern, zustehen, wird nach Art und Umfang auftragsweise und ausnahmslos schriftlich gesondert geregelt. Gleiches gilt für Werkstücke und digitale Daten. Die Verwendung der gelieferten Arbeiten über den ursprünglichen Anwendungszweck hinaus bedarf in diesem Sinne der ausdrücklichen Zustimmung der Projekt:Agentur und ist kostenpflichtig.
Die Projekt:Agentur ist berechtigt, die Namennennung "Projekt:Agentur, Ulm" bzw. "www.projektagentur.de" in Veröffentlichungen und Werbeunterlagen vorzunehmen. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, in Veröffentlichungen auf ihre Mitarbeit hinzu-weisen.
§ 7 Öffentlichkeitsarbeit
Die Projekt:Agentur ist berechtigt, den Namen und die Logos des Auftraggebers für die Zwecke der Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen
und ihn in der Kundenliste unter www.projektagentur.de zu veröffentlichen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Projekt:Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch die ihr überlassenen Vorlagen, Unterlagen,
Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung der Dienstleistung
schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen.
Der Auftraggeber hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Nacherfüllung, andere Mängelansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Projekt:Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Eine Datensicherung ist nicht inklusive.
Die Projekt:Agentur gibt digitale Daten, die im Rahmen der Fertigstellung von Projekten entstehen nur auf besondere Beauftragung gegen Bezahlung an den Auftraggeber auf Daten-CD weiter. Eine Verpflichtung zur Speicherung der Daten bei der Projekt:Agentur besteht generell nicht. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt die Projekt:Agentur maximal bis zur Höhe des jeweiligen Einzelauftragswertes. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Projekt:Agentur haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw.
§ 9 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter
Handlung, falscher oder unterlassener
Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte
Fahrlässigkeit von der Projekt:Agentur
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
verjähren soweit keine kürzere Frist vereinbart ist in einem Jahr.
§ 10 Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor bei Vertrauensverlust (z.B.
durch illoyales Verhalten), eine drohende Insolvenz oder mangelnde Teilnahme (Mitwirkung des
Geschäftspartners). Falls der Auftraggeber den
Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt und die Projekt:Agentur die Kündigung akzeptiert oder falls die
Projekt:Agentur aus wichtigem vom Auftraggeber
zu vertretendem Grund kündigt, behält die Projekt:Agentur den vollen, für den Auftrag noch offenen
Vergütungsanspruch, gemindert um
ersparte Aufwendungen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz
Die Projekt:Agentur verpflichtet sich, Informationen über den Auftraggeber nur nach Maßgabe des
Auftraggebers weiterzuleiten. Die Projekt:Agentur
verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter gemäß des § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes über den vertraulichen
Umgang mit Kundendaten aufzuklären.
§ 12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm an der Donau.
§ 13 Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen
ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.